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Am 5. Januar
2008 ist die neue Tierschutztransportverordnung für Tiere
in Kraft getreten.Diese besagt,das jeder,der Tiere - in diesem
Fall Nutztiere - transportiert,ein wirtschaftliches Interesse
( gleich welcher Art ) mit dem Transport verfolgt und mehr als
60 km zurücklegt einen Befähigungsnachweis für
den Fahrer des Transportes haben muß.
Zusätzlich muß der Transporter genehmigt sein,der
Eigentümer muß eine Zulassung als Transportunternehmer
für dieses Fahrzeug ( Anhänger ) haben.
Kompliziert
? - - - Stimmt !
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