TAXI für Pferde

Am 5. Januar 2008 ist die neue Tierschutztransportverordnung für Tiere in Kraft getreten.Diese besagt,das jeder,der Tiere - in diesem Fall Nutztiere - transportiert,ein wirtschaftliches Interesse ( gleich welcher Art ) mit dem Transport verfolgt und mehr als 60 km zurücklegt einen Befähigungsnachweis für den Fahrer des Transportes haben muß.
Zusätzlich muß der Transporter genehmigt sein,der Eigentümer muß eine Zulassung als Transportunternehmer für dieses Fahrzeug ( Anhänger ) haben.

Kompliziert ? - - - Stimmt !


Sie müssen mit ihrem Pferd in die Klinik und haben bisher ihren Nachbarn das Spritgeld in die Hand gedrückt ?
Das könnte jetzt ein Problem werden.Sie möchten auf Nummer sicher gehen ?

Das ist KEIN Problem.

Unser Pferdeanhänger ist TOP gewartet,stets sauber und gepflegt
( - trotz häufigem Einsatz - ) und ... zugelassen !


Dank der 2,5 t zulässigem Gesamtgewicht des Anhängers und bis zu 3,5 t Anhängerlast des Zugfahrzeugs können auch schwere Jungs und Mädels mit uns reisen ( welch ein Zufall,oder ? )
Die Fahrer haben natürlich einen Befähigungsnachweis,so daß auch Fahrten über 60 km kein Hindernis dar stellen.
Nötigenfalls kann die Betreuung des/der Pferde(s) durch Fachpersonal übernommen werden.

Der Preis hierfür richtet sich nach Aufwand und Entfernung !

Anfragen zum Thema
TAXI für's Pferd
und den anfallenden Kosten richten Sie bitte an

Telefon 04231 / 8 29 06 oder
FAX 04231 / 930 334 oder
Info@TAXI-Kahrs.de

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