
moderne
Spiegel-Taxameter in unseren Fahrzeugen |
Der
aktuelle Tarif für Personenbeförderung im Landkreis Verden : Die
Verordnung zur Regelung des Taxenverkehrs im Landkreis Verden ( Taxenordnung
) vom 22.10.2001 Änderungsverordnung
vom 31.10.2008 gültig ab 01.01.2009. 1.
Der Grundpreis für jede Fahrt beträgt 5,00 €. In diesem Fahrpreis
ist eine Beförderungsstrecke von 1.500 m oder eine Wartezeit von 374
Sekunden enthalten. 2.
Der weitere Fahrpreis beträgt für jeden weiteren
Kilometer 0,10 € je 62,50 m = 1,60 € / km . 3.
Für Wartezeiten,die durch den Fahrauftrag begründet sind, beträgt
das Entgelt 0,10 € je 15,6 Sekunden entspricht 38 Cent
/ min. Es besteht keine Verpflichtung,länger als 30 Minuten zu
warten. 4.
Für eine vom Besteller verursachte Leerfahrt beträgt das
Entgelt 5,00 €. Anfahrtskosten
: Für Taxifahrten,außerhalb des Pflichtfahrgebietes ist die
Fahrerin / der Fahrer zur Erhebung einer Anfahrtsgebühr verpflichtet.
Die Anfahrtsgebühr berechnet sich aus der Entfernung zwischen der Ortsgrenze
und dem Start b.z.w. dem Zielort ( maßgebend ist der nähere Ort
zur Stadtgrenze des "Pflichtfahrgebietes"). Holen wir Sie aus einem
Ort außerhalb der Pflichtfahrgebietes ab,fallen Grundsätzlich
keine Anfahrtskosten an,wenn Ihr Zielort innerhalb unseres Pflichtfahrgebietes
( Stadt Verden inkl. Döhlbergen,Eissel,Hutbergen, Rieda,Scharnhorst und
Walle ) liegt. Es
werden keine weiteren Zuschläge ( z.B. Nachttarif) erhoben . weitere
Infos unter Taxenordnung |