Aktueller Taxitarif

moderne Spiegel-Taxameter in unseren Fahrzeugen

Der aktuelle Tarif für Personenbeförderung im Landkreis Verden :

Die Verordnung zur Regelung des Taxenverkehrs im
Landkreis Verden ( Taxenordnung ) vom 22.10.2001
Änderungsverordnung vom 31.10.2008
gültig ab 01.01.2009.

1. Der Grundpreis für jede Fahrt beträgt 5,00 €.
In diesem Fahrpreis ist eine Beförderungsstrecke von 1.500 m oder
eine Wartezeit von 374 Sekunden enthalten.

2. Der weitere Fahrpreis beträgt für jeden weiteren Kilometer
0,10 € je 62,50 m = 1,60 € / km .

3. Für Wartezeiten,die durch den Fahrauftrag begründet sind,
beträgt das Entgelt 0,10 € je 15,6 Sekunden entspricht 38 Cent / min.
Es besteht keine Verpflichtung,länger als 30 Minuten zu warten.

4. Für eine vom Besteller verursachte Leerfahrt beträgt das Entgelt 5,00 €.

Anfahrtskosten :
Für Taxifahrten,außerhalb des Pflichtfahrgebietes ist die Fahrerin / der Fahrer
zur Erhebung einer Anfahrtsgebühr verpflichtet.
Die Anfahrtsgebühr berechnet sich aus der Entfernung zwischen der
Ortsgrenze und dem Start b.z.w. dem Zielort ( maßgebend ist der
nähere Ort zur Stadtgrenze des "Pflichtfahrgebietes").
Holen wir Sie aus einem Ort außerhalb der Pflichtfahrgebietes ab,fallen
Grundsätzlich keine Anfahrtskosten an,wenn Ihr Zielort innerhalb unseres
Pflichtfahrgebietes ( Stadt Verden inkl. Döhlbergen,Eissel,Hutbergen,
Rieda,Scharnhorst und Walle ) liegt.

Es werden keine weiteren Zuschläge ( z.B. Nachttarif) erhoben .

weitere Infos unter Taxenordnung


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